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Der Kirchenvorstand entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuer,
befasst sich mit den Arbeitsverträgen der kirchlichen Mitarbeiter
und sorgt für den Unterhalt und die Instandhaltung der Kirche, des
Pfarrheims, des Kindergartens und aller anderen kirchlichen Liegenschaften.
Kurz: Der Kirchenvorstand ist das zentrale Verwaltungsgremium der Kirchengemeinde.
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