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Für die "zweigeteilte Öffungszeit" und die "Blocköffnungszeit"
wird jeweils der normale Kindergartenbeitrag erhoben. Die "Über
Mittag Betreuung" wird extra berechnet. Die Kinder der "Über
Mittag Betreuung" bekommen ein Mittagessen im Kindergarten. Die Kinder
der anderen Modelle bringen ihre Mahlzeiten von zu Hause mit.
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